Seit dem 01.09.2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft!
Dieses beinhaltet folgende Verpflichtungen:

1.) Alle Neuhundehalter müssen, wenn sie nach 01.09.2008 einen Hund adoptieren, einen Theoriekurs absolvieren.

Ab 01.09.2010 muss der Theoriekurs vor der Adoption eines Hundes besucht werden.

2.) Alle Hundehalter (auch diejenigen welche schon seit Jahren Hunde haben) müssen, wenn sie nach 01.09.2008 einen neuen Hund adoptieren, einen Trainingskurs absolvieren.

Haben Sie Fragen zum Sachkundenachweis?
Wenden Sie sich bitte an Frau Niederberger. Mit ihr konnten wir eine kompetente Fachfrau gewinnen:

Rita Niederberger
lic. Hundetrainerin
mit SKN Zusatzausbildung
041 661 22 00 oder 079 517 03 51
natierlich@kfnmail.ch

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Beim Bundesamt für Veterinärwesen www.bvet.ch sind alle HundetrainerInnen aufgeschaltet, die SKN-Kurse anbieten dürfen.

Schnellsuche: hier
(Einfach die Postleitzahl ihres Wohnortes oder nur den Wohnort eingeben, und alle Hundetrainer in der Nähe erscheinen.)


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