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Seit dem 01.09.2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft!
Dieses beinhaltet folgende
Verpflichtungen:
1.) Alle Neuhundehalter müssen, wenn sie nach 01.09.2008 einen Hund
adoptieren, einen Theoriekurs absolvieren.
Ab 01.09.2010 muss
der Theoriekurs vor der Adoption
eines Hundes besucht werden.
2.)
Alle Hundehalter
(auch diejenigen welche schon seit Jahren Hunde haben) müssen, wenn sie
nach 01.09.2008 einen neuen Hund adoptieren, einen Trainingskurs
absolvieren.
Haben Sie Fragen zum
Sachkundenachweis?
Wenden Sie sich bitte an Frau Niederberger. Mit ihr konnten wir eine
kompetente Fachfrau gewinnen:
Rita Niederberger
lic. Hundetrainerin mit SKN
Zusatzausbildung
041 661 22 00 oder 079 517 03 51
natierlich@kfnmail.ch
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Beim Bundesamt für Veterinärwesen
www.bvet.ch sind alle HundetrainerInnen
aufgeschaltet, die SKN-Kurse anbieten dürfen.
Schnellsuche:
hier
(Einfach die Postleitzahl ihres
Wohnortes oder nur den Wohnort eingeben, und
alle Hundetrainer in der Nähe erscheinen.)
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